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Gebäudesanierung mit Fördergeldern

In der Schweiz sind Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt Sanierungsmassnahmen mit Fördergeldern.

Etwa 1,5 Millionen Häuser in der Schweiz sind nicht oder kaum gedämmt und damit energetisch dringend sanierungsbedürftig. Zudem werden drei Viertel der Gebäude noch immer fossil oder direkt elektrisch beheizt. «Mit dem Gebäudeprogramm wollen Bund und Kantone den Energieverbrauch im Schweizer Gebäudepark erheblich reduzieren und den CO2-Ausstoss senken», sagt Roger Nufer, Fachexperte Gebäude, vom Bundesamt für Energie BFE. «Gefördert werden Energieeffizienzmassnahmen wie die Dämmung von Dächern und Fassaden, die Nutzung von Abwärme und die Optimierung der Gebäudetechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien und Ersatzneubauten mit Minergie-P(-A)-Zertifikat.»

Eine Investition in Energieeffizienz und erneuerbare Energien lohnt sich für die Eigentümer – ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude. «Je nach Kanton werden unterschiedliche Massnahmen unterstützt und ca. 20-30% der Mehrinvestitionen gegenüber einer Referenzsanierung durch Förderbeiträge gedeckt.»

Und wie kommt man an eine solche Förderung? «Das Wichtigste ist eine sorgfältige Planung, am besten mit einem GEAK Plus, dem Gebäudeausweis der Kantone», erläutert Roger Nufer. «Dafür erstellt ein GEAK-Experte bis zu drei mögliche energetische Modernisierungsvarianten mit den entsprechenden Fördergeldern, die ausgelöst werden können.» Gesuche müssen vor Baubeginn bei den kantonalen Energiefachstellen eingereicht werden. Eine Sanierung kann viel bewirken: «In einigen Gebäuden sinkt der Wärmebedarf dank besserer Dämmung um mehr als die Hälfte.» Und mit einem Umstieg von einer fossilen Heizung auf erneuerbare Energien können die CO2-Emissionen im Betrieb auf nahezu null gesenkt werden.

Das Gebäudeprogramm

Das Gebäudeprogramm ist ein wesentlicher Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik, Grundlage ist das CO2-Gesetz. Die geförderten Massnahmen sowie die Voraussetzungen für Beiträge unterscheiden sich je nach Kanton. Auf der Website finden sich Informationen und Links zu den entsprechenden kantonalen Seiten: www.dasgebaeudeprogramm.ch  

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