Wer haftet bei Schäden durch Handwerker?
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Wer haftet bei Schäden durch Handwerker?

Kleinere oder grössere Zwischenfälle bei Bau oder Sanierung sorgen oft für Unmut und Ärger. Versicherungsexperte Bruno Ambrosetti erklärt, wie man sich dagegen absichern kann.

Ein Umbau oder eine Sanierung ist eine spannende Angelegenheit. Wohneigentümer nehmen für solche Bauprojekte viel Geld in die Hand und erhöhen dafür oftmals ihre Hypothek. Da ist meist nicht viel Luft drin für Unvorhergesehenes. Mit einer Bauversicherung kann man sich gegen die Mehrkosten absichern, die von Bauschäden verursacht werden. Warum sich dies lohnt, erklärt der Versicherungsexperte Bruno Ambrosetti im Interview.

Welches sind die grössten Risiken bei einem Umbau oder einer Sanierung?
Grosse Mehrkosten können vor allem Wassereinbrüche und Probleme nach Eingriffen in die Statik eines Gebäudes verursachen. Auch wird das Diebstahlrisiko unterschätzt. Ein Baugerüst zum Beispiel ermöglicht den unauffälligen Einstieg ins Gebäude und wegen der Bauarbeiten fällt der Einbruchlärm kaum auf. Gestohlen werden nicht nur die noch nicht montierten Bauteile (vor allem Küchen- und Sanitäranlagen) und die Baumaschinen der Handwerker, sondern auch Gegenstände und Wertsachen der Hausbewohner.

Sind zusätzliche Versicherungen überhaupt notwendig?
Bei bestehenden Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherungen allein ist der Versicherungsschutz meist ungenügend. Ich empfehle, genau zu prüfen, ob überhaupt und, wenn ja, für welche Art von Umbauten eine Versicherungsdeckung gegeben ist. Oftmals besteht bei einem Eingriff in die Statik oder ab einer gewissen Summe keine Deckung. Vielfach sind bei einem Umbau auch gewisse Grunddeckungen ausgeschlossen.

Besteht denn keine Deckung über die kantonale Gebäudeversicherung?
Die kantonale Gebäudeversicherung ist nicht in allen Kantonen obligatorisch und deckt die Liegenschaft nur gegen die Risiken Feuer und Elementarschäden ab. Für andere Bauschäden besteht somit keine Deckung, und das ist die Mehrheit der Schadenfälle.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll?
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung ist wichtig. Ebenso wichtig ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung, denn als Bauherr können Sie haftbar gemacht werden, wenn durch Ihr Bauprojekt Dritte geschädigt werden. Der Bauherr haftet auch ohne direktes Verschulden für sämtliche Personen- und Sachschäden an Dritten – beispielsweise wenn etwas herunterfällt und ein fremdes Fahrzeug beschädigt wird oder wenn Kinder auf dem Baugerüst herumklettern und sich dabei verletzen.

Haftet denn nicht grundsätzlich der Handwerker?
Der Handwerker haftet selbstverständlich für von ihm verursachte Schäden. Es ist aber nicht immer ganz einfach, den Schuldigen zu ermitteln. Gelingt dies nicht, so muss der Eigentümer der Sache selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Es empfiehlt sich aber, von den am Umbau beteiligten Firmen den Nachweis einer eigenen Haftpflichtversicherung und den Abschluss einer Baugarantieversicherung zu verlangen.

Kann man Ärger mit Handwerkern mithilfe einer Versicherung vorbeugen?
Das ist eine gute Frage, die ich mit einem klaren Ja beantworte. Ein grosser Vorteil der Bauversicherung besteht darin, dass Sie den Schaden nur bei der Versicherung melden müssen und diese dann die Schadenserledigung übernimmt. Somit hat der Eigentümer weder mit der Schadensbehebung zu tun, noch muss er selbst sich mit dem Handwerker auseinandersetzen. Für mich ein weiteres Argument, eine Bauversicherung abzuschliessen.

Was kann zusätzlich unternommen werden, um Schäden zu vermeiden?
Mit dem bedarfsgerechten Überwachen der Arbeiten und der erforderlichen Vorsicht reduzieren Sie das Schadenrisiko schon beträchtlich. Ich empfehle, alle nicht vom Umbau betroffenen Räume abzuschliessen und Wertsachen während der Bauphase auszulagern oder zumindest speziell einzuschliessen.

Wie ist das Vorgehen, wenn ich vor einem Umbau stehe und nicht sicher bin, ob ich einen Versicherungsschutz benötige?
Überprüfen Sie zuerst Ihre bestehenden Versicherungspolicen dahingehend, ob ein Versicherungsschutz besteht oder nicht. Kontaktieren Sie zudem Ihren Versicherungsberater. Planen Sie den Umbau mit einem Architekten, so kann auch dieser Sie entsprechend beraten. Sind Sie weiterhin unsicher, so empfehle ich die Einholung einer Zweitmeinung bei einem anderen Versicherer oder bei einer Raiffeisenbank.

Interview: Pius Schärli

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